In der Zeit vom 23. Mai bis 1. Juni 2025 wird in unserer Gemeinde eine Straßen- und Haussammlung durchgeführt.
Der Zweck dieser Sammlung liegt in der Finanzierung kirchlicher Aufgaben sowie der Arbeit der Diakonie.
Die Durchführung erfolgt auf Grundlage des Staatskirchenvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und den Kirchen vom 15. September 1993, insbesondere Artikel 16 Absatz 2 (GVBl. LSA S. 172), der die Genehmigung solcher Sammlungen regelt.
📌 Diese Informationen wurden vom Evangelischen Kirchenkreis Stendal zur Verfügung gestellt. Das Bild ist ein Beispielbild.