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Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen auf Friedhöfen der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

Gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) sind Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Die Prüfung dient der Sicherheit aller Friedhofsbesucher und ist schriftlich zu dokumentieren. Nicht standsichere Grabmale müssen gesichert oder entfernt werden.

Die diesjährige Standfestigkeitsprüfung wird am
📅 Dienstag, den 06. Mai 2025
durch das Ingenieurbüro Neumann KMD aus Wittenberge durchgeführt.

Die Prüfung erfolgt mittels eines speziellen Prüfgeräts. Grabmale, die Mängel aufweisen, werden wie folgt gekennzeichnet:

  • Grüner Warnaufkleber: Grabmal ist nicht mehr ausreichend standsicher.
  • Roter Warnaufkleber: Es besteht akute Gefahr – das Grabmal stellt ein erhöhtes Risiko dar.

🕘 Reihenfolge der Friedhöfe:

  1. Schartau
  2. Arneburg
  3. Wischer
  4. Altenzaun
  5. Hindenburg
  6. Iden
  7. Sandauerholz
  8. Behrendorf
  9. Hansestadt Werben (Elbe)

Für Rückfragen zur Durchführung oder zum Ablauf der Prüfung steht Ihnen das
Ing.-Büro Neumann KMD, Lindenweg 44, 19322 Wittenberge
unter 📞 03877 / 9574145
gerne zur Verfügung.

Fachbereich Bauamt – Friedhofswesen

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