Neue Version gilt bis zum 28. Mai
Sachsen-Anhalt verlängert die geltende 17. Eindämmungsverordnung über den 30. April hinaus bis zum 28. Mai 2022.
In der 3. Änderung der aktuellen EindVO wird die bereits zum 24. April 2022 entfallene Testpflicht an Schulen nunmehr aus formalen Gründen aus dem Verordnungstext gestrichen.
Betreibern von Einrichtungen, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.