In der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck gibt es weiterhin unterschiedliche Auffassungen über die geltenden Ruhezeiten. Trotz zahlreicher Anfragen von Bürgern herrscht oft Unklarheit darüber, wann genau Ruhezeiten einzuhalten sind. Dies wurde zum Anlass genommen, die Regelungen zu überarbeiten und eine neue Gefahrenabwehrverordnung zu verabschieden, die am 28. August 2023 in unterschrieben wurde.
Die aktualisierte Verordnung bringt klare Richtlinien für Ruhezeiten, die sich nun an den Bundesverordnungen orientieren. Damit sollen Missverständnisse und Uneinigkeiten in der Bevölkerung reduziert werden. Die neuen Regelungen sind wie folgt:
- Sonntags und an Feiertagen ist eine ganztägige Ruhezeit einzuhalten.
- Mittagsruhe von Montag bis Samstag: Zwischen 13:00 und 15:00 Uhr ist eine Mittagsruhe einzuhalten. In dieser Zeit müssen laute Arbeiten wie Rasenmähen, Bohren oder ähnliche Tätigkeiten unterlassen werden.
- Nachtruhe von Montag bis Samstag: Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr gilt die Nachtruhe. In diesen Stunden ist ebenfalls jeglicher störende Lärm zu vermeiden.
Bei Verstößen gegen die Ruhezeiten können entsprechende Maßnahmen durch die Ordnungsbehörden eingeleitet werden.
Für weitere Informationen und konkrete Fragen zur neuen Gefahrenabwehrverordnung stehen die entsprechenden Ansprechpartner in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck zur Verfügung.
Die Verwaltung bedankt sich bei allen Bürgern für ihre Kooperation und ihr Verständnis.