Was sind Bauleitpläne?
Bauleitpläne bestehen aus den das jeweilige Gemeindegebiet umfassende, vorbereitende Flächennutzungsplan und den aus diesem Flächennutzungsplan entwickelten, die einzelnen Baugebiete regelnden Bebauungsplan. Planungsträger für beides ist die Mitgliedsgemeinde bzw. nach erfolgreicher Erstellung des Flächennutzungsplanes für die Verbandsgemeinde die Verbandsgemeinde.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Mitgliedsgemeinde bzw. der Verbandsgemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Der Flächennutzungsplan muss vom Landesverwaltungsamt genehmigt werden.
Was ist ein Bebauungsplan?
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke „zur Bebauung frei“, andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Wie ist das Verfahren zur Aufstellung?
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
An wen muss ich mich bei Fragen wenden?
Stück für Stück werden wir in den kommenden Wochen und Monaten auf dieser Seite die B-Pläne der Mitglieds- und der Verbandsgemeinde auf den unten sichtbaren Themenbrowser veröffentlichen. Für weitere Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Mitgliedsgemeinde können Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Gemeindeentwicklung der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck wenden.
Flächennutzungspläne:
Solar-Konzept
Bauleitplanungen in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
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