Arneburg-Goldbeck – Ab dem 1. Januar 2019 gilt gemäß § 13 Abs. 4 des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) eine neue Regelung für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen betreut werden und noch nicht die Schule besuchen. Diese Regelung sieht vor, dass der gesamte Kostenbeitrag für die Kinderbetreuung nicht höher sein darf als der Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind.
Jedoch, abweichend von dieser Regelung, tritt ab dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 eine weitere Neuerung in Kraft: Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen betreut werden, müssen nur den Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind sowie für jedes weitere Kind entrichten, das bereits die Schule besucht.
Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, bitten wir betroffene Familien, uns schnellstmöglich ihren aktuellen Kindergeldbescheid zur Verfügung zu stellen. Die Angabe des Kindergeldanspruchs für jedes Kind ermöglicht es uns, den entsprechenden Kostenbeitrag korrekt zu berechnen und sicherzustellen, dass Familien nicht unnötig hohe Beiträge zahlen müssen.
Diese Maßnahme ist darauf ausgerichtet, Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten und einen gerechten Zugang zur Kinderbetreuung zu gewährleisten.
Wir bitten alle betroffenen Familien, ihren aktuellen Kindergeldbescheid so schnell wie möglich an uns zu übermitteln.
Für weitere Informationen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an: 039321 51837 oder j.stamm@arneburg-goldbeck.de.
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Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
ReKoGe
An der Zuckerfabrik 1
39596 Goldbeck