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Pflichten für Halter von freilaufenden Katzen

Die überarbeitete Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck beinhaltet wichtige Bestimmungen für Halter von freilaufenden Katzen.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Katzen, die nach diesem Datum geboren sind und älter als fünf Monate sind, kastriert oder sterilisiert sein. Dieser Eingriff muss von einem Tierarzt schriftlich bestätigt werden. Die entsprechende Bestätigung ist während des gesamten Lebens des Tieres aufzubewahren und auf Verlangen den Behörden vorzuzeigen. Zusätzlich zur Kastration oder Sterilisation müssen freilaufende Katzen, die nach dem genannten Stichtag geboren sind, mit einem Transponderchip gekennzeichnet und in einem Heimtierregister eingetragen werden. Diese Maßnahmen dienen nicht nur der Gesundheit der Tiere, sondern auch der Regulierung der Katzenpopulation und der Eindämmung der Streunersituation.

Bei Fragen wenden Sie sich an ordnungsamt@arneburg-goldbeck.de

Katzenschutz verbessern – Tierleid verringern

Steigende Populationen freilebender Hauskatzen können zu Problemen bezüglich des Tierschutzes, der menschlichen Gesundheit (Zoonosen), der Gefahrenabwehr und der Auswirkung auf Wildtiere (z. B. das Fangen von Singvögeln) führen. Eine freilebende Katzenpopulation wird von ihrer Umgebung beeinflusst.

Diese Population wächst exponentiell und führt zu einer lokalen Erhöhung der Dichte. So kann ein Gleichgewicht der Umgebungsparameter für die Tiere nicht mehr in geeigneter Weise gehalten werden. Die Folge: Infektionskrankheiten können sich besser und schneller verbreiten. Rangkämpfe finden statt und durch herumstreunende Kater kann es häufiger zu Unfällen kommen. Für die Tiere bedeutet das erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden. Ab wann dieses Ungleichgewicht entsteht, kann jedoch nicht genau definiert werden.

Gesetzliche Regelung
Um den Schmerzen, Leiden und Schäden entgegenzuwirken, bestehen im §13 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) rechtliche Vorgaben, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören das Verbieten bzw. Beschränken des freien Auslaufs für fortpflanzungsfähige Katzen, die Kastrationspflicht sowie die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit freiem Auslauf.
Die Ermächtigung für die Gemeinden, notwendige Maßnahmen zu erlassen, wurde durch das Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen vom 27.11.2019 (GVBI. LSA Nr. 31/2019 vom 04.12.2019) in Sachsen-Anhalt geschaffen.

Auszug aus der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck:

§6 Tierhaltung und Führung
(8) Katzenhalter, die Ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren/sterilisieren zu lassen. Die Durchführung ist von einem Tierarzt schriftlich bestätigen zu lassen sowie für die Lebenszeit der Katze aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Im Zuge der Kastration ist die Katze durch einen Transponderchip zu kennzeichnen und in einem Heimtierregister registrieren zu lassen. Diese Regelung gilt nur für Katzen, welche nach dem 01.01.2024 geboren sind.
(9) Für die Zucht von Katzen können auf Antrag Ausnahmen gemäß § 11 dieser Verordnung von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

FAQ zur Kastration von Katzen ( Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten )

1. Welches Problem entsteht, wenn Katzen sich unkontrolliert vermehren?

Katzen können bis zu dreimal im Jahr rollig werden und vier bis sechs Katzenwelpen bekommen. Werden diese Katzenwelpen nicht vermittelt, konkurrieren immer mehr Katzen um Futterquellen. Bereits im Alter von sechs Monaten können diese Katzen selbst Nachwuchs bekommen.

Nicht kastrierte Kater markieren ihr Revier mit stark riechendem Harn und erleiden bei Kämpfen mit Konkurrenten häufig Verletzungen, die tierärztlich behandelt werden müssen.

Außerdem besteht bei großen, unkontrollierten Populationen freilaufender Katzen, die Gefahr der Krankheitsverbreitung und der Steigerung des Keimdruckes. Eine seuchenhafte Ausbreitung von Katzenkrankheiten (z. B. Katzenseuche, Katzenschnupfen) ist möglich. Unter Umständen besteht hierdurch eine Infektionsgefahr für Menschen (Toxoplasmose, Bandwürmer über Sandkästen etc.).

2. Kastration und Sterilisation, wo ist der Unterschied?

Sowohl männliche als auch weibliche Katzen können kastriert werden. Diese unterscheidet sich von der Sterilisation darin, dass die Hoden oder Eierstöcke entfernt werden und nicht nur der Samen- bzw. Eileiter durchtrennt wird. Bei einer Sterilisation können Katzen noch rollig werden und Kater noch decken, allerdings ohne Befruchtung.

3. Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Kastration?

Der beste Zeitpunkt für eine Kastration besteht im Alter von sechs bis zehn Monaten. Das bedeutet, dass die Tiere mit Beginn der Geschlechtsreife kastriert werden. Bei manchen Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Harnmarkieren) kann der Tierarzt eine frühere Kastration empfehlen.

4. Welche Vorteile hat eine Kastration bei Katzen?

Vor allem wird die unkontrollierte Vermehrung der Katzen verhindert. Zudem zeigen sich kastrierte Katzen meist ruhiger und häuslicher, verfügen über eine bessere Gesundheit und erreichen ein höheres Lebensalter. Kater sind deutlich weniger Rangkämpfen mit Verletzungen und Infektionen ausgesetzt, da der natürliche Trieb auf Nachkommenschaft entfällt.

Werden Kater früh kastriert, wird das Markierverhalten unterbunden und dadurch die Geruchsbelästigung gemindert.

5. Gibt es Nachteile bei einer Kastration?

Die Kastration erfordert eine Vollnarkose. Daher besteht ein allgemeines Narkoserisiko. Das häufigste Argument gegen eine Kastration ist die vermutete Gewichtszunahme bei kastrierten Tieren. Die Gewichtszunahme basiert jedoch meist auf einer fehlerhaften Fütterung. Katzenhalterinnen und Katzenhalter sollten sich vor einer anstehenden Kastration informieren, welches Futter in Frage kommt und wie viel Futter für eine Katze oder Kater sinnvoll ist, um eine Gewichtszunahme zu vermeiden.

6. Ist eine Kennzeichnung notwendig?

Nur durch die Kennzeichnung des entsprechenden Tieres kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und im Zweifelsfall überprüft werden. Zudem ist die Kennzeichnung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und gegebenenfalls zurückgeben zu können.

7. Ist eine Registrierung zu empfehlen?

Wurde ein gekennzeichnetes Tier registriert, kann es schnell und unbürokratisch einem Halter zugeordnet werden. Bei abhanden gekommenen Tieren ist die Rückgabe so innerhalb kürzester Zeit möglich.

Eine Registrierung wird bei einem der beiden größten Anbieter in Deutschland empfohlen:

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