Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark beschließt ersten Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplans.
Bis zum 31. Dezember 2027 hat die Altmark die Chance, selbst mitzubestimmen, welche Flächen zukünftig mit Windkraftanlagen bebaut werden dürfen. Der erste Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplans 2027, welcher im November 2024 vorgestellt wurde, stand am Mittwoch bei der 98. Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark vor 70 Besuchern im Salzwedeler Kulturhaus auf der Tagesordnung. Zuvor ging es aber noch um das Vorranggebiet Siedenlangenbeck.
Nach den üblichen Formalitäten eröffnete Patrick Puhlmann die Einwohnerfragestunde. Dazu gab es zahlreiche Wortmeldungen, von der die erste schon einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplans 2027 gleichkam. Der Vorsitzende der Regionalversammlung wies dazu daraufhin: „Wir entscheiden heute nicht über den abschließenden Regionalentwicklungsplan (REP)“, so Puhlmann und ergänzte, „wir entscheiden heute nur das, was wir den Menschen der Region als ersten Entwurf vorlegen können, damit sie dazu ihre Stellungnahme abgeben können.“
Puhlmann stellt Beschluss auf den Prüfstand
In der letzten Regionalversammlung lag zudem ein Antrag vor, das Vorranggebiet Wind Siedenlangenbeck zu streichen, welchem die Mitglieder mehrheitlich zugestimmt hatten. Dies bliebe nicht ohne Folgen: „Wir haben zurzeit einen sachlichen Teilpan Wind. Dieser schützt uns noch bis 2027 vor der generellen Privilegierung, also davor, dass überall Windkraftanlagen gebaut werden können, wo das Baurecht es zulässt“, so Puhlmann. Dann würden beispielsweise auch nicht, wie in der Regionalversammlung beschlossen, 1.000 Meter Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung gelten, sondern lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen 500 Meter Mindestabstand. Nach Stellungnahme durch die Genehmigungsbehörde des Regionalplans, dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales, hieße dies: Wenn der Beschluss, das Gebiet Siedenlangenbeck zu streichen, bleibt, müssen wir den aktuellen Teilplan Wind und diesen Schutz aufheben. „Das kann nicht das sein, was wir als Regionalversammlung für unsere Region wollen. Ich halte das für einen großen Schaden für die Altmark, wenn wir jetzt Siedenlangenbeck auf den Weg bringen, aber dafür Wildwuchs in der gesamten Region ermöglichen. Dann haben wir bis zu einem neuen Regionalplan Ende 2027 keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen“, erklärte der Vorsitzende der Regionalversammlung und bekräftigte: „Inhaltich habe ich nichts gegen die Herausnahme Siedenlangenbecks aus dem Regionalplan. Deshalb ist er im neuen Entwurf ja nicht mehr enthalten. Wir haben die Argumentation berücksichtigt. Aber: Das Risiko, um dieses Ziel ein Jahr früher zu erreichen, möchte ich nicht das Risiko des Wildwuchses in Kauf nehmen. Puhlmann kündigte einen Antrag zur nächsten Regionalversammlung an, den Beschluss vom 28. November 2024 aufzuheben. „Da muss dann bei der Abstimmung jeder mit sich ausmachen, ob er die Altmark in dieses Wildwuchsrisiko stürzen will“, so der Vorsitzende der Regionalversammlung.
Fünf Informationsveranstaltungen Ende April
In der Folge stand der erste Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans Altmark 2027 zur Abstimmung, da ein weiterer Antrag zur Ausweisung von Vorranggebieten für Forstwirtschaft zurückgezogen wurde. Gegenüber der ersten Lesung im November gab es noch zwei Veränderungen: Das Vorranggebiet Natur und Landschaft Schönhausen ist vergrößert worden und wurde in den Entwurf eingearbeitet. Weiterhin sind keine Gebiete von Erstaufforstung mehr enthalten. Der erste Entwurf weist nun 1,8 Prozent der Altmark-Fläche als Vorranggebiete Wind aus. „Da wir die Gemeinden mit einbeziehen, stellen wir damit sicher, dass gesetzlich vorgegebene Gesamtflächenziel von 1,9 Prozent bis Ende 2027 nicht zu überschreiten“, erklärte Patrick Puhlmann während der Sitzung ausdrücklich. Die Regionalversammlung hat den Beschluss mehrheitlich gefasst.
Im Bezug darauf wies Puhlmann danach daraufhin, dass alle Informationen zum Entwurf nun in den Amtsblättern veröffentlicht werden. Zudem bietet die Regionale Planungsgemeinschaft ab 22. April fünf Informationsveranstaltungen an. Los geht es in der Stendaler Kreisverwaltung, Raum Stendal, um 16 Uhr. Am 23. April um 16 Uhr geht es in der Kreisverwaltung Salzwedel, Raum Salzwedel, weiter. Die dritte Veranstaltung wird am 24. April (16 Uhr) in der Wischelandhalle Seehausen durchgeführt. Jeweils im Rathaussaal in Havelberg (29. April) und in Gardelegen (30. April) werden ebenso ab 16 Uhr Fragen beantwortet.
Im nächsten Schritt startet nun am 5. Mai die öffentliche Beteiligung zum beschlossenen Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans Altmark 2027. Bis zum 5. August können Bürger, Institutionen und Interessensgruppen Stellungnahmen abgeben. „Dazu laden wir auch herzlich ein“; so Patrick Puhlmann. „In der Regionalversammlung am 24. September wollen wir über die Anzahl der Stellungnahmen informieren. Diese müssen alle einzeln bearbeitet werden. Hierbei ist es unser Ziel, sie in der Regionalversammlung am 25. November vorzustellen“, erklärte Steffen Kunert die nächsten Schritte.
Der Vorsitzende der Regionalversammlung und sein Stellvertreter, Salzwedels Landrat Steve Kanitz, warben zugleich noch einmal für Windenergie und betonten, dass der in der Altmark produzierte Strom auch zugleich der Treibstoff für die Altmark ist – für die Industrie, das Gewerbe, die Mobilität und unseren Lebensalltag. Beide verfolgen die Vision, eine Energiesicherheit und -vergünstigung für die Bürger der Region herzustellen. „Dabei ist es uns wichtig, dass die Wertschöpfung, die durch Windenergie in der Altmark entsteht, auch hierbleibt. Hierbei geht es nicht nur um Mehreinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer, sondern als erstes sollen Menschen profitieren, die in unmittelbarer Nähe zu Windparks leben. Ihnen soll keine Benachteiligung entstehen. Im Gegenteil: Sie sollen spürbare Vergünstigungen erhalten“, so Kanitz.
Hintergrund
Bis zum 31. Dezember 2027 hat die Altmark die Chance, selbst mitzubestimmen, welche Flächen mit Windkraftanlagen bebaut werden dürfen und welche nicht. „Wenn wir das Flächenziel nicht erreichen, legen wir das Instrument, selber Einfluss zu nehmen, aus der Hand“, so Patrick Puhlmann. Zum Bundesziel des „Wind-an-Land-Gesetzes“ muss die Altmark bis zum Ablauf des Jahres 2027 1,9 Prozent seiner Fläche beitragen, bis zum 31. Dezember 2033 sind es insgesamt 2,3 Prozent. Grundsätzlich ist die Festlegung eine Maßnahme, um die Altmark und den Elbe-Havel-Winkel im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als Landschaft zu erhalten und als Erholungsraum zu nutzen. Werden diese Fristen verpasst, kommen bis zu 50 Prozent der Fläche der Altmark für Windkraftanlagen in Frage, ohne dass sich dazu Bürger, Organisationen oder Unternehmen beteiligen können. Das soll mit Erreichen des Flächenziels vermieden werden.
Pressefoto: Das Präsidium bei der 97. Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark: Steve Kanitz (von links), Patrick Puhlmann und Geschäftsstellenleiter Steffen Kunert. Foto/Text: Stefan Rühling