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Nachweis des West-Nil-Virus im Landkreis Stendal

Das Veterinäramt des Landkreises Stendal wurde heute durch das Landesamt für Verbraucherschutz darüber in Kenntnis gesetzt, dass es einen Nachweis des West-Nil-Virus (WNV) im Landkreis gibt.

Das Virus wurde im Rahmen einer Sektion bei einem Pferd nachgewiesen. Das Tier hatte die für eine West-Nil Infektion typische klinische Symptomatik und stammte aus dem Bereich der Einheitsgemeinde Bismark. Zur endgültigen Bestätigung wurde die Probe in das nationale Referenzlabor (FLI) übersandt.

West-Nil-Viren stammen ursprünglich aus Afrika. Hauptsächlich wird das Virus von Stechmücken zwischen wildlebenden Vögeln übertragen. An Vögeln infizierte Mücken können das Virus aber auch auf Menschen und andere Säugetiere (v.a. Pferde) übertragen. Vektoren sind verschiedene Stechmücken, die deutschlandweit verbreiteten Culex-Mücken gelten als Hauptvektoren. Die für Stechmücken günstige Saison ist je nach lokalem Klima und kurzfristigen Wetterschwankungen unterschiedlich lang. In Deutschland handelt es sich dabei vor allem um den Spätsommer.

Besonders Personen, die aufgrund hohen Alters oder Immunschwäche ein erhöhtes Risiko haben durch eine WNV-Infektion schwer zu erkranken, können das Risiko durch Schutz vor Mückenstichen reduzieren. Dazu gehört an Orten mit bekannter Mückenbelastung das Tragen von langärmeligen Hemden/Blusen und langen Hosen, am Abend der Aufenthalt in geschlossenen Räumen, die Anwendung von Repellents und Insektiziden, der Gebrauch von Moskitonetzen und Fenstergittern. Im Wohnumfeld sollten Mückenbrutplätze möglichst beseitigt werden. Ein Impfstoff für den Menschen ist bislang nicht verfügbar.

Die Infektionen verlaufen überwiegend klinisch unauffällig. Etwa 20% der Infizierten entwickeln eine fieberhafte, grippeähnliche Erkrankung, die etwa 3–6 Tage andauert. Die Inkubationszeit beträgt 2–14 Tage. Der Krankheitsbeginn ist abrupt mit Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Rückenschmerzen, Abgeschlagenheit und Lymphknotenschwellungen.

Dieser klassische Verlauf wird auch als West-Nil-Fieber bezeichnet. Bei weniger als einem Prozent der infizierten Personen kann es zu schweren Verlaufsformen mit einer Hirnhaut- oder Gehirnentzündung kommen, die in seltenen Fällen (vor allem bei älteren Patienten) tödlich enden kann.

Im Land Sachsen-Anhalt gibt es bereits in mehreren anderen Landkreisen menschliche Infektionsfälle, welche häufig über Routineuntersuchungen im Rahmen von Blutspenden auffallen. Im Landkreis Stendal wurde jedoch noch kein solcher Fall direkt nachgewiesen. Die Spezialdiagnostik dauert einige Wochen und läuft im Bernhardt-Nocht-Institut für Tropenmedizin.

Es besteht nach §7, Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Meldepflicht für den direkten oder indirekten Erregernachweis.

Nähere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes sowie des Friedrich-Löffler-Institutes.

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