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Leinenpflicht für Hunde in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck weist alle Hundehalterinnen und Hundehalter auf die geltende Leinenpflicht hin. Gemäß § 28 des Waldgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist es untersagt, Hunde unbeaufsichtigt in der freien Landschaft laufen zu lassen. Zudem müssen Hunde in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli zwingend an der Leine geführt werden. Diese Regelung dient dem Schutz der Tierwelt, insbesondere während der sensiblen Brut- und Setzzeit.

Warum ist die Leinenpflicht wichtig?

In dieser Zeit ziehen viele Wildtiere ihren Nachwuchs auf. Freilaufende Hunde können eine erhebliche Störung darstellen und Wildtiere in ihrem Lebensraum gefährden. Die Einhaltung der Leinenpflicht trägt dazu bei, die heimische Fauna zu schützen und ein harmonisches Miteinander in der Natur zu gewährleisten.

Ausnahmen von der Regelung

Von der Leinenpflicht ausgenommen sind lediglich Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde, sofern sie im Rahmen ihrer vorgesehenen Aufgaben eingesetzt werden. Gemeinden und Verbandsgemeinden haben zudem die Möglichkeit, durch eine Gefahrenabwehrverordnung bestimmte Gebiete von der Anleinpflicht auszunehmen.

Ansprechpartner für Fragen

Hundehalterinnen und Hundehalter, die Fragen zur Leinenpflicht oder anderen hundebezogenen Themen haben, können sich gerne an den Fachdienst Bürgerdienste der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck wenden. Sie erreichen das Team per E-Mail unter ordnungsamt@arneburg-goldbeck.de oder telefonisch unter 039321/51836.

Die Verbandsgemeinde bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Verständnis und Kooperation, um die Natur zu schützen und ein respektvolles Miteinander zu gewährleisten.

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