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Schiedsstelle

Schiedsstelle der Verbandsgemeinde

Seit dem 1. Juli 2001 ist in Sachsen-Anhalt das außergerichtliche Schlichtungsverfahren in einem Teil der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten obligatorisch vorgesehen.

Auf Antrag führen Schiedspersonen sog. Schlichtungsverfahren im Bereich ziviler Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten) oder im Strafrecht (z. B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung und Sachbeschädigung) durch. Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Gemeinde der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnhaft ist. Das Schlichtungsverfahren soll die Gerichte entlasten und dazu führen, dass die streitenden Parteien zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen.

Weitere Informationen zur Arbeit der Schiedsstellen im Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

Das Faltblatt „Schlichten statt Richten“ informiert Sie über das Schlichtungsverfahren. Hier können Sie erfahren, bei welchen Streitigkeiten Sie eine Schlichtungsstelle aufsuchen müssen, welche Schlichtungsstellen vorhanden sind, wie ein Schlichtungsverfahren läuft und welche Kosten auf Sie zukommen können.

Unsere örtliche Schiedsstelle befindet sich in der Verwaltung in Goldbeck. Die Vorsitzende der Schiedsstelle ist Frau Angelika Wichmann. Weitere Mitglieder sind Herr Wilfried Raup und Frau Ingrid Dybski.

Die Schiedsstelle bietet jeden ersten Dienstag eines Monats von 17 Uhr bis 18 Uhr eine Sprechstunde für die Schlichtungsangelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger an.

Sie erreichen die Schiedsstelle außerhalb der Sprechzeiten über das Sekretariat der Verwaltung unter 039388 971 0

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