Zu Beginn des Jahres 2024 beginnt die neue Amtszeit ehrenamtlicher Richter sowie Schöffen an Schöffengerichten. Dafür sucht der Landkreis Stendal Jugendschöffen und -ersatzschöffen. Die Bewerbungsfrist läuft bis Freitag, 21. April.
In der Jugendgerichtsbarkeit (Strafsachen gegen junge Menschen) übernehmen Jugendschöffen und -ersatzschöffen die verantwortungsvolle Aufgabe, an Schöffengerichten mitzuwirken. Zugleich stellt dies ein interessantes Ehrenamt dar. Denn eine Mitwirkung interessierter Nichtjuristen an der Rechtsprechung ist gesetzlich nicht nur gewollt, sondern sogar vorgegeben. Die Schöffen können ihr Rechtsempfinden, ihren Gemeinsinn sowie ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung einbringen und als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Als ehrenamtlicher Richter stehen die Schöffen grundsätzlich neben den Berufsrichtern.
Für die Aufstellung der Vorschlagslisten zur Wahl der Jugend- und Jugendersatzschöffen ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Stendal zuständig. Insgesamt werden für das Amtsgericht Stendal und die Jugendkammern des Landgerichts Stendal mindestens 306 Vorschläge benötigt. Gesucht werden dabei Bewerber oder Vorgeschlagene, die über Erfahrung in der Erziehung und im Umgang mit jungen Menschen verfügen. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein, dürfen durch kein Strafverfahren belastet sein und müssen im Landkreis Stendal wohnen. Sie können für eine Kandidatur vorgeschlagen werden oder sich selbst vorschlagen.
Bewerbung
Die gewählten Schöffen erhalten für ihren Einsatz eine Entschädigung und bekommen den Verdienstausfall zuzüglich der Unkosten erstattet. Interessierte an diesem Ehrenamt können sich ab sofort bis spätestens Freitag, 21. April, beim Jugendamt des Landkreises Stendal, Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal oder per E-Mail an jugendamt@landkreis-stendal.de schriftlich bewerben.
Zum Bewerbungsbogen