Für das Jahr 2025 und folgende werden im Januar neue Grundsteuerbescheide erlassen. Es wird zu
einer Veränderung gegenüber der bisherigen Steuer kommen, da sich die Messbeträge zumeist
verändert haben. Die Hebesätze werden zunächst beibehalten.
Aufgrund der Grundsteuerreform entfällt die Grundsteuerpflicht für Nutzer von Gebäuden auf
fremdem Grund und Boden (meistens Garagen, Gartenlauben etc.). Es wird hier keine
Aufhebungsbescheide geben, da die Besteuerung durch Rechtsnorm endet.
Alle bisherigen Merkmale (Abbucher, Jahreszahler, abweichender Bescheidempfänger) wurden bei
den neuen Objekten berücksichtigt. Bitte prüfen Sie Ihren Steuerbescheid dahingehend. Sollte doch
etwas vergessen worden sein, rufen Sie bitte in der Verwaltung an, 039388 9710 ,damit eine entsprechende Korrektur zeitnah erfolgen kann.
Da in 2025 jeder Steuerpflichtige einen Bescheid erhält kann es dazu kommen, dass sich die erste
Steuerfälligkeit in den März 2025 verschiebt. Das ist dann nur für das Jahr 2025 so. Ab 2026 und
Folgejahre ist dann die erste Steuerfälligkeit wieder der 15.02.