Suche

Hinweis der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck: Verbot des Silvesterfeuerwerks der Kategorie II in spezifischen Bereichen

Im Interesse des Brandschutzes und der öffentlichen Sicherheit weist die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck auf folgende Regelungen hin:

Gemeinde Hohenberg-Krusemark
Für die Gemeinde Hohenberg-Krusemark wurde im Oktober 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie II in bestimmten Bereichen untersagt. Besonders betroffen ist der Bereich rund um die Kindertagesstätte und die Tagespflegeeinrichtung für Senioren, die beide mit einem Reetdach ausgestattet sind. Dieses Dachmaterial birgt ein erhöhtes Brandrisiko, weshalb besondere Vorsicht geboten ist.

Das Verbot gilt in folgenden Straßen:

  • Straßenhauser Weg
  • Am Sportplatz
  • Gartenstraße (Hausnummern 4A, 6, 11)
  • Pappelstraße (Hausnummern 2, 4, 6, 8, 10)
  • Hauptstraße (Hausnummern 46, 48, 51)

Die Einschränkungen gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) gelten zudem nicht nur für die Kernstädte von Arneburg und Werben, von deren Fachwerk-Architektur eine erhöhten Brandgefahr ausgeht, sondern umfassen auch alle Gebäude und Anlagen, die besonders brandempfindlich sind.

Es ist daher unerlässlich, bei der Handhabung von pyrotechnischen Gegenständen besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere in der Nähe von Gebäuden, die den in der Verordnung genannten Kriterien entsprechen, wie Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie andere gefährdete Bauwerke zu unterlassen. Dies dient dem umfassenden Schutz vor Brandgefahren und der Sicherheit der Allgemeinheit.

Hinweise zur Kategorie II (F2) Feuerwerkskörper
Feuerwerkskörper der Kategorie II (Kleinfeuerwerk) umfassen das klassische Silvesterfeuerwerk und sind ausschließlich für die Verwendung im Freien vorgesehen. Der Verkauf ist Personen ab 18 Jahren gestattet und nur in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember erlaubt. Die Nutzung darf ausschließlich in der Silvesternacht erfolgen.

Wir weisen alle Bürgerinnen und Bürger auf die Einhaltung der Regelungen hin, um die Sicherheit und den Brandschutz in unserer Verbandsgemeinde zu gewährleisten.

Für weitere Informationen steht die Verwaltung der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck gern zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen Guten Rutsch ins neue Jahr.

Skip to content