PM des LK SDL – Im Landkreis Stendal sind zahlreiche Eichen durch den Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea L.) befallen.
Um gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung zu mindern und eine noch weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern, führt der Landkreis Stendal in Zusammenarbeit mit den Einheits- und Verbandsgemeinden, dem Landeszentrum Wald sowie dem Landesforstbetrieb Altmark auch im Jahr 2025 Bekämpfungsmaßnahmen durch. An der gemeinsamen Aktion können sich private Baumbesitzer beteiligen.
Es ist vorgesehen im Kreisgebiet befallene Eichen zu behandeln, in deren Umfeld eine Gefährdung von Menschen zu erwarten ist. Diese Eichen befinden sich in Ortslagen, an Verkehrswegen, an Waldrändern oder in der freien Landwirtschaft.
Bei Bedarf melden Sie bitte bis zum 31. August 2024 die zur Bekämpfung vorgesehenen Eichen auf Ihrem Grund und Boden für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Jahr 2025 an. ( Formulare finden Sie HIER )
Bitte informieren Sie sich in Ihrer zuständigen Einheits- und Verbandsgemeinde über zugelassene Bekämpfungsarten. Die Auswahl der Bekämpfungsmethode ist abhängig von den vorgeschriebenen Anwendungsbestimmungen des Biozids sowie der Einhaltung naturschutzrechtlicher Bestimmungen.
Geben Sie bei Ihrer Meldung an, ob eine mechanische Bekämpfung durch Absaugen oder eine chemische Bekämpfung mittels Biozid mit Bodengerät oder eine chemische Bekämpfung mittels Biozid aus der Luft oder eine biologische Bekämpfung mit Nematoden erfolgen soll. Bei Nematoden handelt es sich um Fadenwürmer, die im natürlichen Boden vorkommen und ebenfalls mit Bodengerät ausgebracht werden. Die Ausbringung erfolgt 2fach in den Abend-/Nachstunden innerhalb von 10 Tagen.
Sollten Sie vom EPS befallene Eichen behandeln lassen wollen, setzen Sie sich bitte mit der jeweils zuständigen Einheits- und Verbandsgemeinde in Verbindung.
Weitere Auskünfte zum Thema Eichenprozessionsspinnerbekämpfung erteilt das Umweltamt, Koordinierungsstelle EPS des Landkreises Stendal.