Suche

Ehrenamtliche Richter gesucht

Mit Ablauf des Jahres 2023 endet die aktuelle Amtszeit ehrenamtlicher Richter am Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. Für die ab Januar 2024 neue fünfjährige Amtszeit sucht der Landkreis Stendal mit Bewerbungsende am Mittwoch 10. Mai  2023 interessierte und geeignete Personen, die dieses Ehrenamt ausüben möchten.

Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Magdeburg. Es entscheidet in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden als Berufungsinstanz gegen erstinstanzliche Urteile der Verwaltungsgerichte. Auch entscheidet es auf erster Instanz über vermögensrechtliche und sozialrechtliche Ansprüche, in bestimmten technischen und baulichen Großvorhaben, wie zum Beispiel den Bau oder Betrieb von Verkehrsflughäfen oder Müllverbrennungsanlagen. Ehrenamtliche Richter wirken bei den mündlichen Verhandlungen sowie der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit und sind nur dem Gesetz und Recht unterworfen. Eine Mitwirkung interessierter Nichtjuristen an der Rechtsprechung ist gesetzlich nicht nur gewollt, sondern sogar vorgegeben. Als ehrenamtliche Richter können Interessiere ihr Rechtsempfinden, ihren Gemeinsinn sowie ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung einbringen und als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten teilnehmen.

Für die Aufstellung der Vorschlagslisten zur Wahl der ehrenamtlichen Richter ist das Ordnungsamt des Landkreises Stendal zuständig. Für die kommende fünfjährige Amtszeit sind nach Beschluss des Oberverwaltungsgerichts insgesamt 40 ehrenamtliche Richter zu wählen. Davon müssen durch den Landkreis Stendal zwei Personen vorgeschlagen werden.

Gesucht werden dabei Bewerber oder Vorgeschlagene, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt und bislang nicht durch Strafverfahren belastet sind sowie im Landkreis Stendal wohnhaft sein müssen.

Bewerbung

Die gewählten ehrenamtlichen Richter erhalten für ihren Einsatz eine Entschädigung und bekommen den Verdienstausfall zuzüglich der Unkosten erstattet. Interessierte an diesem Ehrenamt können sich bis Mittwoch, 10. Mai, beim Ordnungsamt des Landkreises Stendal, Wendstraße 30, 39576 Hansestadt Stendal oder per E-Mail schriftlich bewerben.

Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?
Sie müssen
 Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
 mindestens 25 Jahre alt und
 Bürgerinnen des Landkreises Stendal sein. Ausgenommen von der Berufung zum/zur ehrenamtlichen Richterin am
Oberverwaltungsgericht sind Personen, die

  1. infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
    Ämter nicht besitzen und wegen einer vorsätzlichen Tat zur
    einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurden
  2. wegen einer Tat angeklagt sind, die den Verlust der Fähigkeit
    zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
  3. kein Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des
    Landes besitzen
  4. durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr
    Vermögen beschränkt sind.

    Weiterhin können Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments,
    der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder
    einer Landesregierung, Richterinnen (Berufsrichterinnen), Beamtinnen oder Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufssoldatinnen bzw. Soldatinnen auf Zeit und Rechtsanwälte, Notare oder Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, nicht ehrenamtliche Richterinnen des Oberverwaltungsgerichts sein.

    Die gewählten ehrenamtlichen Richter*innen erhalten für ihren Einsatz eine
    Entschädigung und bekommen den Verdienstausfall zuzüglich der Unkosten nach
    dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz erstattet.

    Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat und auf dem Gebiet der allgemeinen
    Verwaltungsgerichtbarkeit mitwirken möchte, kann dies ab sofort bis spätestens
    zum 10. Mai 2023
    durch Versendung des vollständig ausgefüllten Personalbogens
    und der Erklärung gemäß § 44a DRiG an das Ordnungsamt des Landkreises kundtun.

    Landkreis Stendal, Ordnungsamt, Wendstraße 30, 39576 Hansestadt Stendal
    Telefon 03931 608006
    Fax 03931 608039
    E-Mail ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Skip to content