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CORONA: Quarantäne- und Isolationsregelung im Landkreis Stendal

Zweite Allgemeinverfügung gilt vom 01.10.22 bis 30.11.22

Der Landkreis Stendal erlässt eine Zweite Allgemeinverfügung zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen und der Testpflicht für bestimmte Kontaktpersonen. Diese tritt am 01.10.2022 in Kraft und gilt bis zum 30.11.2022.

FAQs zu Quarantäne und Isolation

Wo finde ich die Allgemeinverfügung?

Die aktuell gültige Allgemeinverfügung finden Sie hier auf der Webseite des Landkreises Stendal.

Erhalte ich vom Gesundheitsamt einen persönlichen Quarantänebescheid?

Nein. Ihr Ergebnis des positiven zertifizierten Antigen-Schnelltests (Testzentrum) oder Ihr PCR-Befund (über die jeweilige Teststelle zu beziehen) in Verbindung mit der aktuell gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises Stendal ist ausreichend.

Wo erhalte ich mein Genesenenschreiben?

Wer infiziert war, kann auf Basis des Infektionsschutzgesetzes in einer Apotheke oder beim Hausarzt ein digitales Genesenenzertifikat mit dem Testergebnis erhalten, sofern dies notwendig und gewünscht ist und die Apotheke diesen Service anbietet. 

WICHTIG: Dies ist nur mit Vorlage eines positiven PCR-Tests möglich, nicht mit einem Antigen-Schnelltest.

Als genesen gilt man ab Tag 29 bis Tag 90.

Sie haben Kenntnis davon, dass Ihr PCR-Abstrich oder zertifizierter Antigentest positiv ist?

Isolieren Sie sich ab Testdatum für 5 Tage.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und alle engen Kontaktpersonen. Wenn Sie/Ihr Kind eine Einrichtung (Schule, Kita) besuchen, informieren Sie diese umgehend über das positive Testergebnis.

Darf ich bei auftretenden Symptomen meine häusliche Isolation für den Besuch des Hausarztes verlassen?

Ja. Beim Auftreten der genannten Symptome darf ich die häusliche Isolation verlassen um meinen Hausarzt nach telefonischer Absprache aufzusuchen. Dabei ist der direkte Hin- und Rückweg einzuhalten. Denken Sie an die FFP-2-Maske.

Wie lang muss ich in Isolation bleiben und ist eine Freitestung nötig?

Alle Personen mit einem positiven PCR- oder Antigentest begeben sich von selbst, auf Grundlage der durch den Landkreis Stendal erlassenen Allgemeinverfügung, in eine 5-tägige Isolation. Ein Freitesten ist NICHT möglich.

Was passiert, wenn ich nach 5 Tagen nicht symptomfrei bin?

Bitte handeln Sie eigenverantwortlich! Lassen Sie sich ggf. krankschreiben, arbeiten Sie nach Möglichkeit im Homeoffice, schreiben Sie Ihrem Kind/ Ihren Kindern eine Entschuldigung für die Schule und beachten Sie die Maßnahmen zum Schutz anderer Personen, die mit Ihnen in Kontakt stehen, z.B. FFP2-Maske.

Es erfolgt keine Verlängerung der Isolation.

Wo kann ich als Arbeitgeber Entschädigungsansprüche für erkrankte Mitarbeiter stellen, die sich in Isolation oder Quarantäne begeben mussten?

Wenden Sie sich bitte an das Landesverwaltungsamt:

E-Mail: entschaedigung.ifsg@lvwa.sachsen-anhalt.de

Telefon: 0345 – 514 17 05

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