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Bundesweiter Warntag am 14.September 2023

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet jährlich am zweiten Donnerstag im September statt.

An diesem Tag um 11:00 Uhr wird die Leitstelle Altmark eine Probewarnung über die angeschlossenen Sirenen in der Verbandsgemeinden auslösen.  

Diese Gefahrenwarnung unterscheidet sich akustisch von den Alarmierungen der Feuerwehren oder den monatlichen Funktionsproben Ihrer Sirenen.

Der Warnton ist ein:
   einminütiger Heulton (auf- und abschwellend).

Zur anschließenden Entwarnung um 11:45 Uhr wird ein:
   durchgehender einminütiger Heulton ausgelöst.

Was passiert am Bundesweiten Warntag?

Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnmittel lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren.

Am Bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt.

Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören.

Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.

Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit u. a. von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.

Wer ist verantwortlich für den Bundesweiten Warntag?

Bund und Länder bereiten den jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden Bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor.

Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

In der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck können Sie Ihre Fragen an brandschutz@arneburg-goldbeck.de oder 039321 51835 stellen.



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