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Waldbrandgefahrenstufe I

Ab dem 09.09.2024 gilt im Landkreis Stendal die Waldbrand-Gefahrenstufe I . Folgende rechtlich verbindliche Regeln sind bei einem Besuch im Wald zu berücksichtigen: Es ist verboten,
  1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
  2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
  3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald o-der in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
  4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
  5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.

Waldbrandstufen: Diese Bedeutung haben die einzelnen Zahlen

Waldbrandstufe 1 – sehr geringe Gefahr

Die Gefahr eines Waldbrandes ist in dieser Stufe so gering, dass keine Einschränkungen gelten und Spaziergänger den Wald betreten dürfen.

Waldbrandstufe 2 – geringe Gefahr

Waldbesucher sollten Vorsicht walten lassen. Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Gras abgestellt werden. Das Befahren des Waldes ist ohnehin in der Regel nur bspw. der Forstbehörde oder Waldbesitzern gestattet oder solchen Besuchern, die von Waldbesitzern eine Genehmigung erhalten haben. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen erlaubt.

Waldbrandstufe 3 – mittlere Gefahr

Es liegt eine erhöhte Waldbrandgefahr vor. Auch hier ist Vorsicht geboten, wenn Sie einen Wald betreten.

Waldbrandstufe 4 – hohe Gefahr

Die Forstbehörden dürfen Waldgebiete sperren, was durch Schilder ausgewiesen wird. In der Regel bleiben die Wälder aber frei zugänglich, damit Waldbesucher einen etwaigen Brand melden können. Möglich ist es allerdings, dass Parkplätze und Orte im Wald gesperrt werden, die Touristen anziehen. Bei dieser Waldbrandstufe sollten Sie nur noch erkennbare Waldwege nutzen. Waldbesitzer dürfen nun auch nicht mehr in der Nähe von Wäldern Feuer entzünden, rauchen oder grillen. Für diese bestehen bei niedrigeren Waldbrandstufen Ausnahmen.

Waldbrandstufe 5 – sehr hohe Gefahr

Dies ist die höchste Waldbrandstufe. Wälder dürfen gesperrt werden, dann müssen Besucher auf Waldspaziergänge verzichten, da schon ein winziger Funke eine Katastrophe auslösen kann. Kommunen dürfen außerdem weitere Vorschriften erlassen und etwa das Nutzen einer Feuerschale bei dieser Waldbrandstufe oder auch das Grillen untersagen.
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