Ab dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Die Umsetzung dieser Leistungsansprüche wird durch eine Richtlinie des Landkreises geregelt.
Um die Leistungen beantragen zu können, müssen Sie zuerst einmal wissen, welche Möglichkeiten Sie nutzen können. Deshalb stellen wir Ihnen entsprechende Informationen und die einzelnen Formulare hier zur Verfügung. Sie können sich auch gern an die unten genannten Ansprechpartner wenden.
Wer ist antragsberechtigt und Wo ist der Antrag zu stellen?
- Empfänger von SGB II Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Antrag stellen: im Jobcenter Stendal, und in den Geschäftsstellen Osterburg und Havelberg
- Leistungsempfänger nach SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Antrag stellen: in der Kreisverwaltung des Landkreises Stendal
- Wohngeldempfänger (mit Wohngeldbescheid)
- Antrag stellen: in der Kreisverwaltung des Landkreises Stendal
- Empfänger von Kinderzuschlag (mit Kinderzuschlagsbescheid)
- Antrag stellen: in der Kreisverwaltung des Landkreises Stendal
Überblick welche Leistungen beantragt werden können:
- Leistungen A und B: Tagesausflüge und Klassenfahrten
- wird gewährt für: Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren
- Voraussetzungen: Eintägige und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten (kein Taschengeld)
- Zahlungsart: Abrechnung mit Leistungserbringer oder Auszahlung an Antragsteller
- Leistung C: Schülerbeförderung
- wird gewährt für: Jugendliche ab 11. Klasse und Berufsschulen
- Voraussetzungen: Öffentliche Verkehrsmittel zur nächstgelegenen Schule
- Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten
- Zahlungsart: Auszahlung an den Antragsteller
- Leistung D: Lernförderung
- wird gewährt für: Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren
- Voraussetzungen: Ergänzende angemessene Lernförderung mit Bescheinigung der Schule
- Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten
- Zahlungsart: Abrechnung mit dem Leistungserbringer
- Leistung E: Mittagessen
- wird gewährt für: Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren
- Voraussetzungen: Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten
- Zahlungsart: Abrechnung mit Leistungserbringer oder Auszahlung an Antragsteller
- Leistung F: Sport und Kulturangebote*
- wird gewährt für: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Voraussetzungen: Mitgliedsbeiträge für Vereine und kulturelle Bildung, Freizeiten
- Höhe der Leistung: maximal 15 EUR pro Monat
- Zahlungsart: Abrechnung mit Leistungserbringer oder Auszahlung an Antragsteller
- Leistung G: Schulbedarf
- wird gewährt für: Kinder, Jugendliche unter 25 Jahren
- Voraussetzungen: Besuch einer Schule
- Höhe der Leistung: am 01.08. = 100 EUR, am 01.02. = 50 EUR (pro Jahr)
- Zahlungsart: Auszahlung an den Antragsteller
Beachten Sie:
Berücksichtigt werden nur Schülerinnen und Schüler die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, sowie alle Kinder bis zum Schuleintritt.
Wichtige Hinweise:
Leistungen werden im Jobcenter frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird. Für Kinder mit Wohngeldleistung oder Kinderzuschlag kann bis zu einem Jahr rückwirkend beantragt werden.
* Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ( F = Sport – und Kulturangebote) können nur für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für: Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung, die Teilnahme an Freizeiten.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal
Sozialamt
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Telefon: 03931 60-7088
zuständig für: Empfänger von Wohngeld und Empfänger von Kinderzuschlag
Landkreis Stendal
Sozialamt
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Telefon: 03931 60-7095
zuständig für: Empfänger von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII
Jobcenter Stendal
Stadtseeallee 71
39576 Stendal
Telefon: 03931 640826
zuständig für: Empfänger von SGB II Leistungen und Sozialgeld
Jobcenter Stendal Geschäftsstelle Havelberg
Lange Straße 32
39539 Havelberg
Telefon: 039387 75185
zuständig für: Empfänger von SGB II Leistungen und Sozialgeld
Jobcenter Stendal Geschäftsstelle Osterburg
Ernst-Thälmann-Straße 1
39606 Osterburg
Telefon: 03937 2505885
zuständig für: Empfänger von SGB II Leistungen und Sozialgeld