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Start der Volkszählung 2022

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

mit dem 16.05.2022 beginnt der in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung.

In einem 12 wöchigen Zeitraum werden Sie von Interviewer (m/w/d) zu unter anderem Alter, Geschlecht, Arbeit oder Wohnverhältnissen befragt.



Wichtig: Die Interviewer (m/w/d) kommen nicht unangemeldet zu Ihnen. Sie erhalten vorher einen Terminhinweis per Post. Die Interviewer (m/w/d) können sich durch die Verbindung von Ausweis und Personalausweis legitimieren. Sie müssen die Interviewer (m/w/d) nicht in Ihr Haus oder Wohnung lassen.

Warum wird der Zensus durchgeführt?

Der Zensus dient als wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltungen und Wirtschaft. Auf Grundlage des Zensus können Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Schulen und Kindertagesstätten besser geplant werden. Nicht zuletzt liefert der Zensus wichtige Daten für die Wissenschaft und wird zudem als Datengrundlage für viele amtliche Statistiken herangezogen. Grundlage für den Zensus ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 763/2008. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind dadurch verpflichtet, alle zehn Jahre, jeweils am Anfang eines Jahrzehnts, einen Zensus durchzuführen.

Wer wird beim Zensus befragt?

In der Haushaltebefragung werden ca. 10 % der Bevölkerung per Zufallsstichprobe ausgewählt und zu Merkmalen wie zum Beispiel Alter und Staatsangehörigkeit sowie zu ihrem Bildungsstand und Erwerbsstatus befragt. Für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen befragt. In Gemeinschaftsunterkünften übernehmen die Einrichtungsleitungen die Auskunft. In der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.

Muss ich mich aktiv zur Teilnahme am Zensus melden?

Nein, Sie müssen sich selbst nicht aktiv für die Teilnahme am Zensus melden. Das für Sie zuständige Statistische Landesamt oder Ihre kommunale Erhebungsstelle wird sich an Sie wenden, wenn Sie an einer Befragung teilnehmen müssen.

Welche Maßnahmen werden im Rahmen des Zensus zum Datenschutz ergriffen?

Es werden alle zur Gewährleistung des Datenschutzes erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen getroffen. Die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden dabei systematisch aus den aktuellen Grundschutzkatalogen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgeleitet und orientieren sich darüber hinaus stets am aktuellen Stand der Technik. Zur Verhinderung eines ungewollten Datenverlustes werden der Schutzbedarf, die potenziellen Bedrohungen und die erforderlichen Maßnahmen festgelegt und deren Umsetzung überprüft.

Warum gibt es eine Auskunftspflicht beim Zensus 2022?

Die Auskünfte innerhalb des Zensus 2022 dienen unter anderem der Erfüllung der EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen (EG) Nr. 763/2008. Auch europaweit müssen einheitliche Grunddaten über Bevölkerung und Wohnsituation verfügbar sein. Diese werden alle 10 Jahre von den Mitgliedstaaten erhoben. Die Zensusergebnisse bilden die Grundlage für zahlreiche Statistiken, Hochrechnungen und Planungen, sowie für politische Entscheidungen. Die Auskunftspflicht beim Zensus 2022 ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann.

Weitere Fragen werden unter https://www.zensus2022.de/DE/Home/_inhalt.html beantwortet.

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