Die Grundsteuerreform ist mittlerweile in den Medien präsent. Hier ein paar Eckdaten zu Ihrer Information:
- Ab 29.06.2022 – Versendung der Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer*innen durch die Finanzverwaltung (Finanzamt)
- ab 01.07.2022 – elektronische Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts durch alle Grundstückseigentümer.
Hinweis: Wer die technischen Voraussetzungen zur Abgabe der elektronischen Erklärung nicht hat, wartet bitte das Informationsschreiben ab und legt dieses dem Finanzamt Stendal vor. Dort erhält man ab Juli 2022 den Vordruck zur Erklärung (1 Formular pro Grundstückseigentümer).
- 31.10.2022 – bundeseinheitlicher Termin für die Abgabe der Erklärung
01.01.2024– 31.12.2024 Festsetzung der Grundsteuer durch Städte und Gemeinden
Ab 01.01.2025 Erstellung der Grundsteuerbescheide mit den neu berechneten Messbeträgen durch die Städte und Gemeinden. Alle Eigentümer erhalten für 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid!
Ihr Steueramt