Landrat Patrick Puhlmann verkündet Entscheidung über die Verbrennungsverordnung.
Anfang Februar 2025 haben der Landkreis Stendal und die Abfallentsorgung Landkreis Stendal (ALS) Dienstleistungsgesellschaft eine gemeinsame Umfrage zum Thema Verbrennungsverordnung gestartet. Die Rückmeldefrist dazu endete am Dienstag, 15. April. Patrick Puhlmann hat am Mittwochmittag im Rahmen eines Pressegesprächs das vorläufige Endergebnis und damit seine Entscheidung über die Verbrennungsverordnung verkündet. Der Landrat über die Umfrage zur Verbrennungsverordnung: „Es gibt Dinge, zu denen haben Menschen keine Meinung. Die Verbrennung von Gartenabfällen ist keines dieser Dinge. Es beschäftigt unsere Bevölkerung. Menschen fühlen sich durch Qualm belästigt. Das ist eine Beschwerde, die bei uns sehr oft eingeht. Qualm entsteht nicht, wenn man sich an die Verbrennungsverordnung hält. Auf der anderen Seite ist es nachvollziehbar, dass Besitzer größerer Grundstücke verbrennen möchten, weil das Verbringen der Gartenabfälle zum Recyclinghof eine zusätzliche Belastung ist. Ich habe dazu auch eine persönliche Meinung, habe aber gesagt, dass ich mich dem Ergebnis dieser Umfrage unterwerfe. Wir haben gut 70.000 Haushalte angeschrieben und hatten eine Beteiligung von etwa 37 Prozent mit Stand 13. April. Das ist ein ausgezeichnetes Ergebnis, es liegen über ein Drittel Rückmeldungen vor. Damit kann ich sagen: Diese Umfrage hat sehr gut funktioniert. Wir haben ein vorläufiges Ergebnis: 76 Prozent sind für den Erhalt der Verbrennungsverordnung. Das Verbrennen zwei Mal pro Jahr, im Frühjahr und Herbst, wird es also weiterhin geben. Eine Veränderung der Verordnung gibt es aber nicht. Bei der Eindeutigkeit des Ergebnisses und der Beteiligung bin ich fest davon überzeugt, dass das auch repräsentativ ist. Ich bin sehr zufrieden damit, dass das Ergebnis so deutlich ist. Das war das Ziel, um eine Entscheidung treffen zu können. Aber noch einmal der Appell an jeden: Was verbrannt wird, muss nicht qualmen und dann stört es auch den Nachbarn nicht. Ansonsten können Gartenabfälle auch zwei Mal pro Jahr kostenfrei bei den Recyclinghöfen der ALS abgegeben werden.“