Auf kürzere Briefwahlzeiten achten!
Wie bei jeder Bundestagswahl stehen den Wahlberechtigten zwei Wege der Stimmabgabe offen. Die Urnenwahl am Wahltag selbst ist in Deutschland nach wie vor das verfassungsrechtliche Leitbild und daher auch die Regel für die Stimmabgabe. Die Angaben zum Wahlraum stehen auf der Wahlbenachrichtigung, die spätestens am 2. Februar 2025 bei den Wahlberechtigten angekommen sein soll.
Das Wahlrecht ermöglicht es den Wahlberechtigten aber ebenso, per Briefwahl zu wählen, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte. Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, sollten den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen. Wer bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht an die Urne geht, muss die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen, ausfüllen und schnellstmöglich zurücksenden.
Die Briefwahl kann bereits jetzt schriftlich oder mündlich bei der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck unter wahlen@arneburg-goldbeck.de, beantragt werden. Der Antrag kann auch formlos persönlich, per Post oder per E-Mail gestellt werden; ein Antrag per SMS oder Telefon ist nicht möglich. Der Antrag muss den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift enthalten.
Auch enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung hierzu ein Formular.
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt sodann am 10. Februar 2025. Hintergrund hierfür ist, dass erst am 30. Januar 2025 endgültig feststehen wird, welche Kandidaten zugelassen sind und damit auf die Stimmzettel kommen. Im Anschluss können dann erst die Stimmzettel gedruckt werden.
Ab dem 10. Februar 2025 ist auch die Briefwahl vor Ort zu den Sprechzeiten der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck möglich. Bei der Briefwahl vor Ort erhält der Wähler die Briefwahlunterlagen sofort und kann seine Stimme auch gleich vor Ort abgeben, sodass hier keine Postlaufzeiten zu beachten sind und die Stimme in jedem Fall rechtzeitig abgegeben wird.
Alle anderen Fälle müssen beachten, dass die Wahlbriefe spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sind. Hierfür sind die Wählerinnen und Wähler nach dem Bundeswahlgesetz selbst verantwortlich. Was vor der letzten Leerung am Donnerstag vor der Wahl (20. Februar 2025) im Briefkasten sei bzw. in der Postfiliale abgegeben werde, komme noch rechtzeitig an. Darauf verweist die Deutsche Post. Lässt sich dies zeitlich nicht gewährleisten, sollte der Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgegeben bzw. eingeworfen werden.