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Neue Bundesförderung „Jung kauft Alt“ startet am 3. September 2024

Unterstützung für Familien beim Erwerb und der energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien

Die Bundesregierung gibt bekannt, dass sie am 3. September 2024 die neue Bundesförderung „Jung kauft Alt“ ins Leben ruft. Dieses Programm richtet sich speziell an Familien mit minderjährigen Kindern und einem niedrigen bis mittleren Einkommen, die den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden anstreben. Ziel ist es, den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern und gleichzeitig einen Beitrag zur Klimaneutralität im Gebäudesektor zu leisten.

Hintergrund: Hohe Nachfrage nach Wohneigentum

Seit dem 1. Juni 2023 unterstützt die Bundesregierung mit der Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) den Erwerb von energetisch anspruchsvollem Neubau. Die kontinuierlich steigende Nachfrage hat gezeigt, dass neben der Neubauförderung ein großer Bedarf an Förderungen für den Erwerb von Wohneigentum im Bestand besteht. Aus diesem Grund wird das bestehende Programm durch die Bestandsförderung „Jung kauft Alt“ ergänzt.

Förderziele: Mehr Wohneigentum und Klimaschutz

Die neue Förderung verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Erhöhung der Wohneigentumsquote: Anreize für den Erwerb von Bestandsgebäuden sollen die Anzahl der Eigentümerhaushalte in Deutschland steigern.
  • Private Altersvorsorge: Wohneigentum dient als langfristige Investition und Absicherung für Familien.
  • Entspannung des Mietwohnungsmarktes: Mehr Eigentumswohnungen reduzieren den Druck auf den Mietmarkt.
  • Klimaschutz: Durch die energetische Sanierung geförderter Bestandsgebäude werden CO₂-Emissionen gesenkt und die Klimaziele der Bundesregierung unterstützt.

Zielgruppe: Familien im Fokus

Gefördert werden Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Voraussetzung ist, dass die Familie zum Zeitpunkt der Antragstellung kein weiteres Wohneigentum besitzt und in der Vergangenheit keine andere Bundesförderung zur Wohneigentumsbildung erhalten hat. Haushalte, in denen ein Ehe- oder Lebenspartner bereits eine Förderung erhalten hat, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderobjekt: Bestandsimmobilien zur Selbstnutzung

Gefördert werden Bestandsimmobilien wie Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser oder Eigentumswohnungen, die selbst genutzt werden. Der energetische Ausgangszustand der Immobilie muss durch einen Gebäudeenergieausweis der Energieeffizienzklassen F, G oder H nachgewiesen werden. Die Immobilie muss innerhalb von 54 Monaten nach Erwerb auf das energetische Mindestniveau eines Effizienzhaus 70 EE saniert werden.

Energetische Sanierung: Beitrag zum Klimaschutz

Die energetische Sanierung der geförderten Immobilien wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Die Anforderungen orientieren sich an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG–Sanierungsförderung). Dies erleichtert den Zugang zu weiteren Fördermitteln und stellt sicher, dass die Sanierungsmaßnahmen den aktuellen Klimazielen entsprechen.

Förderinstrument: KfW-Kredit mit Zinsverbilligung

Das Hauptförderinstrument ist ein KfW-Kredit mit Zinsverbilligung. Es stehen verschiedene Laufzeitvarianten zur Verfügung:

  • Endfälliges Darlehen: Bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende.
  • Tilgungsfreie Jahre: Bis zu 25 Jahre mit maximal drei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung von 10 oder 20 Jahren.
  • Längste Laufzeit: Bis zu 35 Jahre mit maximal fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung von 10 oder 20 Jahren.

Förderintensität: Höchstbeträge nach Kinderzahl

Die Kredithöchstbeträge richten sich nach der Anzahl der Kinder:

  • Ein Kind: 100.000 Euro
  • Zwei Kinder: 125.000 Euro
  • Drei oder mehr Kinder: 150.000 Euro

Der konkrete Endkreditnehmerzins richtet sich nach der aktuellen Kapitalmarktentwicklung und liegt deutlich unter dem Marktzinsniveau. Die aktuellen Zinsen sind ab dem 3. September 2024 auf der KfW-Produktwebsite einsehbar.

Durchführung der Förderung: KfW als Partner

Die KfW-Bankengruppe übernimmt die Umsetzung der Förderung. Familien müssen ihren Förderantrag über die Finanzierungspartner bei der KfW stellen. Die KfW bietet umfassende Beratungsangebote und hat keine regionale Beschränkung, was eine flächendeckende Unterstützung sicherstellt.

Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich

Die Förderung „Jung kauft Alt“ kann mit Landes- und regionalen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern die kumulierte Summe der Zinsverbilligungen und Zuschüsse 100 % der förderfähigen Kosten nicht überschreitet. Auch eine Kombination mit der BEG-Sanierung ist ausdrücklich zulässig, was die Möglichkeiten zur Finanzierung und Sanierung weiter erweitert.

Eine Chance für Familien und den Klimaschutz

Mit der Einführung der Bundesförderung „Jung kauft Alt“ setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für die Unterstützung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Gleichzeitig leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz durch die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Familien mit Kindern erhalten somit nicht nur eine finanzielle Unterstützung beim Kauf, sondern tragen auch aktiv zur Reduzierung der CO₂-Emissionen bei und sichern sich langfristig ein eigenes Zuhause.

Für weitere Informationen und zur Antragstellung besuchen Sie die Website der KfW .

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