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Beschluss zur Grundschulinfrastruktur ab dem Schuljahr 2022/23

Für die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes für den Zeitraum 2022/23 bis 2026/27 ist grundsätzlich der Landkreis Stendal zuständig. Für die in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck befindlichen Grundschulen ist hierzu die Herstellung des Einvernehmens mit der Verbandsgemeinde notwendig. Der Verbandsgemeinderat Arneburg-Goldbeck hat in Vorbereitung dieses Einvernehmen auf seine gestrigen Sitzung in seiner Funktion als Schulträger der Grundschulen Arneburg, Goldbeck und Iden, die künftige Schulinfrastruktur ab dem Schuljahr 2022/23 beraten und beschlossen. Vorangegangen war diesem Beschluss eine intensive Befassung auf der Sitzung des Schul- und Sozialausschusses vom 24.02.2021 unter Leitung der Ausschussvorsitzen Frau Gabriele Andert..

Grundlage der Beratung war neben der Prognosen zu den Schülerzahlen, die Grundsatzentscheidung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck unter dem Beschlusstitel „Grundsatzbeschluss über die Weiterführung der Grundschulen Arneburg, Goldbeck und Iden“ (Vorlagen-Nr: 02/098/14) vom 01.09.2014. Darin wurde festgelegt, dass die drei vorhandenen Grundschulstandorte dauerhaft beibehalten werden sollen. Diesem Ziel wurde durch die getroffene Beschlussfassung, unter Einhaltung der Voraussetzungen der SEPl-VO 2022, nachgekommen.

Beschluss zur Grundschulinfrastruktur in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck ab dem Schuljahr 2022/23

1) Dem Grundschulbezirk Arneburg werden die Stadt Arneburg (einschließlich aller Ortsteile), die Gemeinde Hassel (einschließlich aller Ortsteile), die Gemeinde Eichstedt (Altmark) (einschließlich Ortsteile Lindtorf, Rindtorf und Baumgarten) sowie die Ortsteile

  • Groß Ellingen, Klein Ellingen,
  • Hohenberg-Krusemark, (bis einschließlich Schuljahr 2024/25)
  • Altenzaun, Osterholz, Rosenhof, Schwarzholz,
  • Hindenburg und Gethlingen (bis einschließlich Schuljahr 2022/23)

der Gemeinde Hohenberg-Krusemark zugeordnet.

2) Der Grundschulbezirk Goldbeck setzt sich zusammen aus den Gemeinden Goldbeck (einschl. aller Ortsteile), der Gemeinde Rochau (einschließlich aller Ortsteile) sowie dem Ortsteil Baben der Gemeinde Eichstedt (Altmark).

Die Grundschule Goldbeck wird zu dem Hauptstandort des Grundschulverbundes Goldbeck-Iden.

3) Der Grundschulbezirk Iden bildet sich aus Gemeinde Iden (einschließlich aller Ortsteile), der Hansestadt Werben (Elbe) (einschließlich aller Ortsteile) sowie die Ortsteile

  • Hindenburg, Gethlingen (ab Schuljahr 2023/24),
  • Hohenberg-Krusemark, (ab Schuljahr 2025/26)

der Gemeinde Hohenberg-Krusemark.

Darüber hinaus werden, auf Grundlage des Beschlusses „Beschluss über den Abschluss einer Vereinbarung zur Beschulung von Kindern in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck“ (Nummer: III/2021/213) des Stadtrates der Hansestadt Osterburg (Altmark) vom 16.02.2021, die Ortschaften Walsleben und Königsmark (jeweils einschließlich aller Ortsteile) insoweit dem Grundschulbezirk zugeordnet, dass Eltern für ihre Kinder ein Wunsch- und Wahlrecht zugestanden wird.

Die Grundschule Iden wird beginnend mit dem Schuljahr 2023/24 als Teilstandort (Nebenstandort) in den Grundschulverbund Goldbeck-Iden (Grundschule Goldbeck ist Hauptstandort) aufgenommen. Gleichzeitig wird der Status „selbständige Schule“ für die Grundschule Iden aufgehoben; § 9 Absatz 2 Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (SEPl-VO 2022) vom 15. Oktober 2020.

„Mit diesem Beschluss ist die Betreuung der Schulkinder an der Grundschule Iden, wie auch in Arneburg und Goldbeck für die Zukunft gesichert worden. Ich bedanke mich ausdrücklich für die äußerst intensive und zu dem sehr konstruktive Diskussion zu dieser Thematik. Niemanden ist der Beschluss leicht gefallen. Nicht denjenigen, die den Schulstadnort Iden gern weiterhin eigenständig gesehen hätten, noch denen, die sich für den Erhalt der Zuordnungen der Gemeinden zu den bisherigen Schulen eingesetzt haben. Wir hätten uns alle gewünscht, dass die Landespolitik, entsprechend den Versprechungen im Wahlkampf, eben nicht wieder mit der neuen Verordnung zur Schulentwicklung die Schulinfrastruktur im ländlichen Raum angegriffen hätten. Land braucht Schule, nicht noch mehr Schulbusse, denn auch diese kosten (sehr viel!) Geld. Es wäre besser, wenn wir die Finanzmittel der Landkreise und damit der Kommunen in Menschen, in Lehrer*innen und nicht in Buskilometer investieren würden“ René Schernikau, Verbandsgemeindebürgermeister

Sie finden alle unten aufgezählten, zum Beschluss beigefügten Unterlagen im Ratsinformationsystem der Verbandsgemeinde unter der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 01.03.2021.

Anlagen:

  • Beschluss „Grundsatzbeschluss über die Weiterführung der Grundschulen Arneburg, Goldbeck und Iden“ (Vorlage-Nr: 02/098/14) vom 01.09.2014
  • Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (SEPl-Vo 2022) vom 15.10.2020
  • Mittel- und Langfristprognose für 1. Alternative (Schulverbund)
  • Mittel- und Langfristprognose für 2. Alternative (selbständige Grundschulstandorte)
  • Berechnung der Prognosen (Excel-Tabelle; nur in Allris abrufbar!)
  • Erläuterungen zu „Berechnung der Prognosen“
  • Schreiben des SGSA KV Nord vom 27.04.2020 nebst Antwort des MB Tullner vom 27.07.2022
  • Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung nach dem SchulG mit der Hansestadt Osterburg

 Hinweis: Ab sofort alle Informationen der Verbandsgemeinde als Pushnachricht in einer APP auf Ihr Mobiltelefon, kosten- und werbefrei unter https://www.ppush.eu/link/u85dwbgm


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