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Ehrenamt zu besetzen

Landkreises Stendal sucht Patientenfürsprecher.

Der Landkreis Stendal sucht schnellstmöglich einen Patientenfürsprecher (m/w/d) im Ehrenamt Gesundheitsamt
– Reg.-Nr.: LK SDL 134/2023E –
Die ehrenamtlichen Aufgaben bestehen nach § 6 PsychKG LSA insbesondere in Prüfungen von Anregungen, Bitten und Beschwerden von Personen mit psychiatrischer Erkrankung sowie deren Angehörigen.

Weitere Aufgaben
  • Gesprächsvermittlung und der Abschluss von Maßnahmen zwischen der/dem Beschwerdeführer/-innen und dem Leistungserbringer
  • Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Patienten/-innen sowie ihren Angehörigen einerseits, und den Leistungserbringern sowie den dort Beschäftigten 
  • Angebot einer allgemeinen Erreichbarkeit sowie regelmäßiger Sprechstunden
  • Vorstellung und geeignetes Bekanntwerden bei der Allgemeinheit und im Besonderen den Leistungserbringern
    regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen zu den Themen, die mit der Ausübung des Ehrenamtes in Zusammenhang stehen
  • Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung und nachfolgend genannten Akteuren, insbesondere:
    -den Patientenfürsprecher/-innen nach § 15 KHFG LSA
    -den gesetzlichen Betreuern/-innen
    -dem sozialpsychiatrischen Dienst
    -dem gemeindepsychiatrischen Verbund
    -dem/der Psychiatriekoordinator/-in
    -der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG)
    -der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
    -dem Landesverwaltungsamt (Statistikwesen, Erhebungen)
Anforderungen

Interessierte Personen sollen aufgrund ihrer besonderen persönlichen bzw. fachlichen Kenntnisse in der Lage sein, die oben genannten Aufgaben zu erfüllen. Über Kenntnisse im Bereich der Behandlungs- und Versorgungssysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen verfügen und Erfahrung in der Behandlung oder Betreuung psychisch kranker Menschen (vorzugsweise Psychiatrieerfahrene) haben.
Hinweis: Personen, die in einer kommunalen oder einer Landesbehörde tätig sind, sollen nicht als Patientenfürsprecher bestellt werden, wenn die das Ehrenamt betreffenden Aufgaben auch zu ihren dienstlichen Verpflichtungen gehören, oder wenn sie in Einrichtungen tätig sind, auf die das zutrifft. Der Betreffende soll auch nicht hauptberuflich in einer stationären, teilstationären oder ambulanten Versorgungseinrichtung für psychisch erkrankte Patienten im bestellenden Landkreis tätig sein. Die Vergütung erfolgt im Rahmen einer Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Patientenfürsprecher richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet gibt die Amtsleiterin Frau Dr. I. Schubert  unter der Telefonnummer 03931 60 7900. Zum Bewerbungsverfahren informiert Bettina Schneider unter der Telefonnummer 03931 60 7558 .

Bewerbung

Interessenbekundungen können mit einem ausführlichen Lebenslauf per E-Mail gesandt werden an: Bewerbungen@Landkreis-Stendal.de

Hinweis zum Datenschutz:
Mit Einreichen einer Onlinebewerbung erklären sich Bewerber einverstanden, dass die Daten elektronisch verarbeitet und bis zu sechs Monaten nach Besetzung der Stelle aufbewahrt werden.

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