- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute per Verordnung den Rechtsweg für die Einmalzahlung der Studierenden-Energiepreispauschale freigemacht. Damit werde das Studierendenenergiepreispauschalen-Gesetz (EPPSG) des Bundes in Landesrecht überführt, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute nach der Kabinettssitzung.
Nach den Worten der Ministerin ist unter Federführung von Sachsen-Anhalt eine bundesweit nutzbare digitale Plattform entwickelt worden, über die das Verfahren von der Beantragung über die Bewilligung bis hin zur Auszahlung der finanziellen Hilfe zur Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten voll automatisiert abgewickelt wird.
„Alle Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder an einer entsprechenden Ausbildungsstätte angemeldet waren, haben Anspruch auf die Einmalzahlung von 200 Euro“, erläuterte die Ministerin. Das gesamte Verfahren werde ganz unkompliziert über diese digitale Plattform abgewickelt. „Die Antragsberechtigten können sich schon jetzt das erforderliche BundID-Konto einrichten“, kündigte Lydia Hüskens an. Mit dem Start des Verfahrens erhielten alle Studierenden von ihrer Ausbildungsstätte automatisch Zugangsdaten zur Antragsplattform.
An der Entwicklung des Verfahrens war das für Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium wesentlich beteiligt. Staatssekretär Thomas Wünsch erklärte: „Die Energiekrise hat auch Studierende finanziell erheblich unter Druck gesetzt. Von daher ist es wichtig, die Einmalzahlung von 200 Euro jetzt auf den Weg zu bringen. Knapp 55.000 Studierende sowie mehrere tausend Fachschülerinnen und -schüler werden in Sachsen-Anhalt von der Zahlung profitieren.“
Auch die Bildungsministerin des Landes, Eva Feußner, begrüßte den Schritt: „Von der Energiepreispauschale profitieren neben den Studierenden auch die rund 15.000 Schülerinnen und Schüler der Fachschulen und Berufsfachschulen des Landes Sachsen-Anhalt. In schwierigen Zeiten ist die finanzielle Unterstützung junger, in Ausbildung befindlicher Menschen ein wichtiges Signal.“
Die Bundesländer haben sich auf den Beginn einer bundesweit einheitlichen Antragsstellung zur Auszahlung nach dem EPPSG ab dem 15. März 2023 verständigt.
Um diesen Start in optimaler Weise gewährleisten zu können, wird dem bundeseinheitlichen Start eine Testphase vorgeschaltet, in der unter Einbindung einer begrenzten Anzahl von Ausbildungsstätten verschiedener Bundesländer das Verfahren im Echtbetrieb durchlaufen wird. Der Zeitraum der Testphase soll der vollständigen Inbetriebnahme zeitlich möglichst dicht vorgelagert sein. Davon wird Sachsen-Anhalt Gebrauch machen.