27.01.2023
Bundesregierung muss Details zum Antragsverfahren noch klären
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Die Landesregierung hat in dieser Woche entschieden, dass in Sachsen-Anhalt das Energieministerium für die Umsetzung des vom Bund Mitte Dezember 2022 beschlossenen Preisdeckels für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets zuständig ist. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Härtefallhilfen ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land; diese ist aktuell in Vorbereitung und soll schnellstmöglich abgestimmt werden.
Die Auszahlung der Härtefallhilfen in Sachsen-Anhalt soll über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt erfolgen. Da die konkrete Umsetzung derzeit noch in der Abstimmung ist und es dabei insbesondere auf Bundesseite noch Klärungsbedarf gibt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht belastbar sagen, ab wann Betroffene dort einen Antrag stellen können. Sobald die Weichen dafür gestellt sind, wird das Energieministerium alle notwendigen Informationen auf den Internetseiten und Social-Media-Kanälen des Ressorts kommunizieren.
Für die Härtefallhilfe stellt der Bund insgesamt 1,8 Milliarden Euro aus dem so genannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Davon profitieren Menschen, die zwischen 1. Januar und 30. November 2022 von drastisch gestiegenen Preisen bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets betroffen waren. Die Preisbremse greift, wenn der tatsächliche Einkaufspreis aus 2022 mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnittspreis 2021 war; in diesem Fall erhält man 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt, sofern er mindestens 100 Euro beträgt. Maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt. Den Durchschnittspreis für 2021 wird das Statistische Bundesamt bundeseinheitlich ermitteln.