Mit Erlass vom 2. Januar 2023 teilte das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) des Landes Sachsen-Anhalt mit, dass der Prämienanspruch als Maßnahme zur Vorbeugung gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bis zum 31. März 2023 weiter fortbesteht.
Derzeit kann die Erlegungsprämie für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2023 beantragt werden. Unterlagen sind bis spätestens 15.04.2023 einzureichen. Die Auszahlung der Prämie erfolgt dann bis Juli 2023.
Jägerinnen und Jäger, die eine Auszahlung der Erlegungsprämie beantragen wollen, sollten darauf achten, dass alle Unterlagen vollständig und fristgerecht bei der unteren Jagdbehörde Stendal eingereicht werden.
Dazu gehören:
Der vollständig ausgefüllte Antrag mit Datum und Unterschrift des Jagdausübungsberechtigten gem. § 1 LJagdG (Begehungsscheininhaber sind nicht berechtigt).
Alle zugehörigen, im Antrag aufgeführten, Wildursprungsscheine (Kopie oder eine Durchschrift).
Eine Kopie von Jagdschein, Pachtvertrag, Streckenliste.
Das Landesverwaltungsamt verweist in einer Mitteilung vom 09.01.2023 darauf, dass die Zahlung der Erlegungsprämie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht.